Bundestag beschließt Verbesserungen beim BAföG
Pressemitteilung
Bundestag beschließt Verbesserungen beim BAföG
Diese Woche werden im Bundestag einige wichtige Änderungen am BAföG beschlossen und geben damit den Startschuss für eine umfassende Strukturreform bei der Ausbildungsfinanzierung. In mehreren Reformschritten sollen jetzt schnell und umfassend die Folgen des jahrelangen Stillstands beim BAföG durch die Vorgängerregierungen beseitigt werden. Die Änderungen werden noch zu diesem Wintersemester in Kraft treten und direkt Vorteile für Studierende und Schülerinnen und Schüler bringen. Die wichtigsten Änderungen sind die Erweiterung des Berechtigtenkreises durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen um 20,75 Prozent, die Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre, sowie die Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent und der Wohnpauschale um zehn Prozent. Statt bisher 752 Euro kann es also künftig bis zu 812 Euro im Monat BAföG geben. Darüber hinaus wird diese Woche der Bundestag über einen weiteren Gesetzesentwurf zur Einführung eines Nothilfemechanismus für Studierende in nationalen Krisensituationen beraten. Damit haben wir in Zukunft die Möglichkeit, in Notsituationen zügig zusätzliche Mittel an Studierende auszuzahlen, die dann auch jenen helfen, die bislang kein BAföG erhalten. Damit haben wir die Lehren aus der Covid-19-Pandemie umgesetzt, damit niemand in Krisenzeiten das Studium aus finanziellen Gründen abbrechen muss.
Zu den am Donnerstag zu beschließenden Änderungen am BAföG erklärt Laura Kraft, Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Siegen-Wittgenstein und Obfrau im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:
„Diese BAföG-Reform ist dringend notwendig, denn die Vorgängerregierung hat das BAföG jahrelang schleifen lassen. Das BAföG wurde geschaffen, um jungen Leuten ein Studium zu ermöglichen, auch wenn die Eltern es nicht finanzieren können. Damit hat das BAföG auch in Siegen-Wittgenstein unzähligen jungen Menschen neue Wege eröffnet. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Ergänzungen und Neuregelungen, um wieder mehr Menschen zu ermöglichen, ein Studium zu beginnen und die Ausbildung zu erreichen, die zu ihren Talenten und Zielen passt. Mit dieser Gesetzes-Novelle erhalten mehr Studierende Zugang zur Unterstützung und wir sorgen dafür, dass auch mehr Geld bei ihnen ankommt.
Uns Grünen ist es besonders wichtig, dass die Bedarfssätze nicht nur einmal angehoben werden, sondern auch in Zukunft stetig angepasst werden, um mit der Lebensrealität der Studierenden Schritt zu halten. Darum fordern wir jetzt das BMBF auf, ein Verfahren zur regelmäßigen Anpassung der Bedarfssätze und auch der Vermögens- und Einkommensgrenze zu etablieren. So kann verhindert werden, dass wieder jahrelang eine Erhöhung ausbleibt. Außerdem haben die Ampel-Fraktionen weitere Ergänzungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen. Den begrenzten Möglichkeiten des engen Haushalts entsprechend haben wir die Bedarfssätze und die Freibeträge um weitere 0,75 Prozentpunkte weiter erhöht. Davon profitieren unmittelbar die Studierenden direkt zum nächsten Semester. Um das zu ermöglichen, wird die Vermögensgrenze nicht wie ursprünglich von dem Ministerium für alle gleichermaßen deutlich angehoben, sondern für unter 30-Jährige gelten nun niedrigere Anhebungen als für ältere Studierende. Das ist fairer, da nun statt vermögenden Studierenden BAföG zu zahlen mehr bei den anderen ankommt.“